Die Haftpflichtversicherung für Senioren – wenn´s mal schiefgeht

Die private Haftpflichtversicherung für Senioren ist die einzige Police, die wirklich unverzichtbar ist. Ob ein Standardvertrag ausreichend ist, oder ob Sonderrisiken zusätzlich versichert werden müssen, muss von dem Versicherungsnehmer entschieden werden. So sind Schäden, die durch das Halten einer Hauskatze entstehen im Allgemeinen durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hundehaltern und Pferdebesitzern hingegen sei angeraten, eine entsprechende Tierhalter Haftpflicht Versicherung abzuschließen.

Durch den Standardvertrag Haftpflicht sind Schäden Dritter, die der Versicherungsnehmer oder der im Haushalt lebende mitversicherte Ehepartner unbeabsichtigt verursacht, abgedeckt.

Wissenswert: Gleiches gilt übrigens auch für Lebenspartner, die ohne Trauschein zusammenleben. Ziehen zwei Senioren, die ihr spätes Glück gefunden haben, in eine gemeinsame Wohnung, dann kann eine private Haftpflichtversicherung gekündigt werden, wenn beide Partner eine solche Police besitzen. In der Regel sollte die Kündigung der jüngsten Versicherung problemlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich sein.

Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung deckt sowohl Sach-, Vermögens- als auch Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte für alle Schadensfälle mindestens 3 Millionen Euro betragen. Ältere Verträge beinhalten häufig eine geringere Deckungssumme. Hier ist es eine Überlegung wert, die Haftpflichtversicherung dem heutigen Standard anzupassen. Gerade wenn Personen zu langfristigen Schäden kommen, können die Schadensforderungen – etwa durch jahrelange Rentenansprüche – unkalkulierbar werden. Eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro wird auch von unabhängigen Verbraucherverbänden empfohlen.

Wissenswert: Die private Haftpflichtversicherung gilt weltweit – also auch auf Urlaubsreisen. Geht beispielsweise im Ferienhotel ein wertvoller Dekorationsgegenstand im Rezeptionsbereich zu Bruch, weil man versehentlich mit dem Arm dagegen stößt, während man sich über Unterhaltungsmöglichkeiten vor Ort informieren möchte, übernimmt die Haftpflichtversicherung die damit verbundenen Kosten.

Für die wenigsten Menschen ist eine zerbrochene Kristallvase eine nennenswerte Katastrophe. Der Schaden ist begrenzt und kann schnell behoben werden. Anders sieht es aus, wenn Personen zu Schaden kommen. Das kann schwerwiegende und vor allen Dingen kostspielige Folgen haben, die sich nur schwer kalkulieren lassen und in den seltensten Fällen aus eigener Tasche finanziert werden können. Dann ist es gut zu wissen, dass die Haftpflichtersicherung diese Kosten übernimmt. Da reicht es schon, wenn ein Dritter im Herbst auf regennassem Laub oder im Winter auf schneeglattem Bürgersteig ausrutscht und es zu komplizierten Knochenbrüchen mit Spätfolgen kommt.

Eine private Haftpflichtversicherung ist unentbehrlich und sollte daher in keinem Seniorenhaushalt fehlen.

Welche Schäden sind von der Haftpflichtversicherung ausgenommen?

Die Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgekosten, die mit einem Schaden Dritter - verursacht durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherter Personen - in Bezug stehen. Jedoch gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die
  • eine (mit-)versicherte Person sich selbst zufügt (sogenannte Eigenschäden)
  • die durch Vorsatz entstehen. Das heißt die Schäden müssen unbeabsichtigt und unvorhersehbar entstanden sein.
  • an mitversicherten Personen oder nahen Angehörigen entstehen.
  • an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen entstehen. Eine Ausnahme hiervon ist gemieteter Wohnraum.
  • durch ein motorisiertes Kraftfahrzeug entstehen. Hier ist die Kfz-Versicherung zuständig.
  • im Zusammenhang mit einem kriminellen Tathergang entstehen.
Gut zu wissen:

Häufig engagieren Senioren sich im Ruhestand sozial und arbeiten ehrenamtlich. Sind Sie ehrenamtlich für einen Verein oder eine Organisation tätig, erkundigen Sie sich bitte, ob Sie über diese versichert sind. Die private Haftpflichtversicherung bietet bei ehrenamtlicher Arbeit oft keinen ausreichenden Versicherungsschutz.